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Keine extra Genehmigung für Gastronomie nötig – Nur Stichproben vom Landratsamt SM

Gastbeitrag von Jennifer Schellenberg

Aufgrund zahlreicher Anfragen stellt das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen noch einmal klar, dass Hotels und Gaststätten im Landkreis ab 15. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.

Das geht aus der Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2020 hervor, die am 13. Mai 2020 in Kraft getreten ist.

Der Landkreis wird keine separate Allgemeinverfügung erlassen. Wichtig und unbedingt zu beachten ist folgendes:

Betreiber/Unternehmer müssen vor der beabsichtigten Wiedereröffnung ein Hygiene- und Schutzkonzept erarbeiten und dieses bis zu Eröffnung umsetzen. Dieses muss nicht bei der Behörde eingereicht werden, geprüft oder freigeben werden.

Es muss keine Dokumentation der Gäste und Besucher erfolgen

Es wird stichprobenhafte behördliche Kontrollen geben, für die das Hygiene- und Schutzkonzept vorgehalten werden muss


Bei der Erarbeitung des Konzeptes sollten sich die Unternehmen an folgenden Empfehlungen orientieren:

Branchenregelungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen

Handlungsempfehlungen des DEHOGA Thüringen zum Wiederhochfahren der gastgewerblichen Betriebe

Die entsprechenden Dokumente finden Hoteliers und Gastronomen auch auf der Website des Landratsamtes (www.lra-sm.de) gleich auf der Startseite verlinkt.

Zur besseren Übersicht hat das Landratsamt auch eine Checkliste zur Erstellung des Schutzkonzeptes veröffentlicht, die ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises zum Download bereitsteht.

Weitere Informationen erhalten Hoteliers und Gastronomen unter:

Auf der Corona-Internetseite der Thüringer Landesregierung: 

Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Biedermann:
Tel: 03693/485-8162

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