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Hotel und Gaststätten ab 15.Mai wieder offen – Vorbereitung auf Hygienevorschriften

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen hat nun Branchenregelungen zur Umsetzung der Hygienevorschriften und des Arbeitsschutzes für das Hotel- und Gaststättengewerbe für die Wiedereröffnung am 15. Mai 2020 veröffentlicht.

Voraussetzung für die Öffnung von Gaststätten und Übernachtungsangebote ist, dass die strengen Hygienevorschriften, insbesondere branchenspezifischen infektionsschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die geltenden Abstandsregeln vollumfänglich berücksichtigt werden.

Die folgenden Grundsätze gestalten die Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften branchenspezifisch aus. Die umfassende Hygieneplanung sowie Personaleinsatzplanung müssen bereits vor der Öffnung im Rahmen der Erstellung einer aktualisierten Gefährdungsbeurteilung erfolgen.

1. Die Gäste sollen verantwortungsvoll vor der Infektion geschützt werden und gleichzeitig soll damit auch eine Überforderung des Gesundheitssystems vermieden werden (Hygienevorschriften). Hinweise und Anregungen von Gästen sind aufzugreifen.

2. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die besondere Verantwortung für den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Infektionen (Arbeitsschutz). Alle Unternehmen haben daher ein geeignetes betriebliches Pandemie-Maßnahmenkonzept zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Gäste und zum Eigenschutz zu erstellen.

3. Die Schutzmaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen bzw. zu ergänzen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

4. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sind in diesen Prozess einzubinden, damit ihre Erfahrungen und Vorschläge Berücksichtigung finden können, z. B. über den Arbeitsschutzausschuss. Sie sind über die Festlegungen zu informieren bzw. aktenkundig zu unterweisen.

Die Kreisbehörde empfiehlt, von entsprechenden Nachfragen vorerst Abstand zu nehmen, da zunächst der Freistaat am 13. Mai 2020 eine entsprechende Rechtsverordnung angekündigt hat.

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