Das Parken in einem Naturschutzgebiet stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz dar.
Dies musste am Sonntag ein Thüringer Fahrzeughalter leidlich feststellen, als er seinen Pkw in der Nähe der Sennhütte abgestellt hatte.
Ihn erwartet nun eine Anzeige.