Neue Thüringer Verordnung – Wer darf, wer darf nicht öffnen ab 24.4.20
Ab dem 24. April 2020 dürfen Geschäfte des Einzelhandels einschließlich Fabrikläden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m2 sowie alle Geschäfte, die ihre Verkaufsflächen auf höchstens 800 m2 begrenzen, geöffnet