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Landesregierung gibt Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft frei

Die Thüringer Landesregierung hat den Weg freigemacht für ein „Corona-Soforthilfeprogramm für die Wirtschaft Thüringens“. Das gab Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee im Anschluss an die heutige Kabinettsitzung bekannt.

„Das Land steht zu seinen Zusagen. Der Schutzschirm für kleine Unternehmen, Freiberufler, Soloselbständige und weitere Berufsgruppen kommt“, sagte Tiefensee.

Das Antragsformular wird am Montag online gestellt. Bewilligungen und Auszahlungen werden so schnell wie möglich erfolgen. Mit einer Anlaufphase ist wegen der hohen Zahl erwarteter Anträge zu rechnen.

Das Soforthilfeprogramm ist ausschließlich auf Antragsteller beschränkt, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind. Umfasst sind gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft.

Das schließt z.B. Architektur- und Ingenieurbüros, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, sonstige freiberufliche wissenschaftlichen und technische Tätigkeiten, Unterrichtleistungen, kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten ein.

Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens – auf bis zu 30.000 Euro.

Die Antragstellung für die Soforthilfe wird ab dem kommenden Montag möglich sein. Das Antragsformular wird lediglich zwei Seiten umfassen und in Kürze auf der zentralen Internetseite des Landes bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) eingestellt.

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