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Kinderschutzfachkräfte für Kindertagesstätten ausgebildet.

Ab wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor? Welche Formen gibt es? Welche rechtlichen Möglichkeiten? Zu diesen und vielen weiteren Themen fand bereits zum zweiten Mal eine Weiterbildung organisiert von Sandra Paula, Sachbearbeiterin Kinderschutz im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen statt.

Von Januar bis April 2019 bildete Sie – zusammen mit Susanne Borris, Freiberufliche Pädagogin und den Netzwerkpartnern der Schwangerschaftsberatungsstelle Schmalkalden, dem Frauenhaus und der Interventionsstelle Hanna in Meiningen sowie Dr. Jana Oechel vom schulmedizinischen Dienst im Landratsamt – die Kinderschutzfachkräfte für 20 Kindertagesstätten im Landkreis aus.

Im Rahmen von fünf Modulen behandelte die Weiterbildung Formen der Kindeswohlgefährdung, rechtliche Grundlagen, Gesprächsführung, grenzverletzendes Verhalten sowie die Abschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung.

„Für das hohe Engagement der Erzieherinnen und Erzieher möchten wir uns bedanken“, freut sich Sandra Paula über die große Resonanz.

Alle Teilnehmenden erhielten zum Abschluss einen Kinderschutzordner für die jeweilige Kita mit wichtigen Handreichungen.

„Unser Ziel ist es, in jeder Kita eine Kinderschutzbeauftragte weiterzubilden, die ihre Kollegen bei Kinderschutzfragen beraten kann und Hilfsmöglichkeiten aufführt. Allerdings ersetzen die Kinderschutzfachkräfte nicht die im Gesetz aufgeführte insoweit erfahrene Fachkraft, die bei der Abschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung hingezogen werden soll“, erklärt die diplomierte Pädagogin Paula.

Im Dezember 2019 beginnt der dritte Durchgang der Weiterbildung und weitere 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kindertagesstätten werden zur Kinderschutzfachkraft ausgebildet.

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