Mit Beschluss vom 21. Dezember 2018 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof den Antrag des Wartburgkreises zur Außervollzugsetzung des § 31 Abs. 1 bis 4 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2009) abgelehnt.
Hier der Beschluss im Wortlaut:
Diese Vorschrift regelt den Wechsel der Stadt Kaltennordheim vom Wartburgkreis zum Landkreis Schmalkalden-Meiningen sowie die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ um die Stadt Kaltennordheim. Die Gemeinden Aschenhausen, Kaltensundheim, Kaltenwestheim, Melpers, Oberkatz und Unterweid sollen aufgelöst und in die Stadt Kaltennordheim eingegliedert werden. Die Regelung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Nach Ansicht des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist der Antrag des Wartburgkreises nicht begründet. Dabei betont der Thüringer Verfassungsgerichtshof erneut die gebotene Zurückhaltung bei Anträgen, die auf die Außervollzugsetzung von Akten des Gesetzgebers abzielen.
Die Abwägung ergibt, dass etwaige finanzielle Nachteile für den Wartburgkreis bei Inkrafttreten des § 31 Abs. 1 bis 4 ThürGNGG 2009 weniger gewichtig sind als etwaige Nachteile, die einträten, wenn die beantragte Anordnung erlassen würde.
Es ist nicht ersichtlich, dass dem Wartburgkreis durch den Vollzug des Gesetzes ein endgültiger oder nicht wieder gut zu machender Schaden entsteht oder vollendete Tatsachen geschaffen werden, die nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten wieder rückgängig gemacht werden können.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof weist auf das Anliegen des Gesetzgebers hin, mit der kommunalen Neugliederung die Verwaltungskraft der betroffenen Gemeinden zu stärken. Überdies kommt dem Umstand, dass die Gemeinden sich freiwillig zu der Neugliederung bereit erklärt haben, besonderes Gewicht zu.
Zudem verfügt der Gesetzgeber beim Neuzuschnitt von Landkreisen über größere Spielräume als bei der Neugliederung von Gemeinden.
Thüringer Verfassungsgerichtshof
Jenaer Str. 2a
99425 Weimar
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Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Wechsel der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde soeben dem Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs telefonisch vom beauftragten Rechtsanwalt mitgeteilt:
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof ist dem Antrag des Wartburgkreises auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Paragrafen 31 des Gemeindeneugliederungsgesetzes nicht gefolgt.
Der Landrat begrüßt, dass durch das Gericht eine Entscheidung getroffen wurde, welche für die in Kürze anstehende Umsetzung des Gemeindeneugliederungsgesetzes ab dem 1. Januar 2019 die nötige Rechtssicherheit herbeiführt.
Eine abschließende Entscheidung wird nach der Erörterung der inhaltlichen Fragestellungen im Hauptsacheverfahren im Laufe des Jahres 2019 getroffen werden.
Für Landrat Reinhard Krebs ist es wichtig, dass noch vor Weihnachten Klarheit für den zu Jahresbeginn anstehenden Prozess herrscht, dass Befürworter wie Gegner des Kreiswechsels der Stadt Kaltennordheim sich an der rechtsobjektiv getroffenen Entscheidung des Gerichtes orientieren können.
Quelle: Landratsamt Wartburgkreis