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Kaltennordheim im neuen Landkreis – Erstmal keine Änderungen für Einwohner

Nach der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtes haben sich Landrätin Peggy Greiser und ihr Amtskollege aus dem Wartburgkreis, Reinhard Krebs, zugesichert, beim Übergang der örtlichen Zuständigkeit von Kaltennordheim ins Kreisgebiet des Landkreises Schmalkalden-Meiningen an einem Strang zu ziehen.

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaltennordheim können sich über eine funktionierende Verwaltung ihrer Kommune, auch nach dem Jahreswechsel sicher sein, darauf haben sich die beiden Kreischefs verständigt.

Nachdem der Antrag des Wartburgkreises auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 26 ThürVerfGHG erfolglos blieb, steht fest, dass der Landkreis Schmalkalden-Meiningen
ab 1. Januar 2019 örtlich für Kaltennordheim zuständig ist.

Den Übergang der Verwaltungszuständigkeiten wollen beide Landratsämter Hand in Hand begleiten.

Das Kreisrecht des Wartburgkreises (Satzungen und Bescheide) gilt bis zu einer Übergangszeit von längstens einem Jahr für das Gebiet der bisher im Wartburgkreis liegenden Ortsteile der Stadt Kaltennordheim fort, so schreibt es das Gemeindeneugliederungsgesetz vor.

1.Zur Erfüllung der Alarmierung der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes werden beide Gebietskörperschaften kurzfristig auf Zeit geschlossene Zweckvereinbarungen schließen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.

2.Die Vertraglichen Vereinbarungen mit Dienstleistern zur Erfüllung des ÖPNV und der Schülerbeförderung gelten fort und werden ebenfalls zwischen den Landkreisen abgerechnet.

3.In Sachen Abfallentsorgung hat sich der Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit dem zuständigen Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach (AZV) darauf geeinigt, dass die durchgängige Entsorgungssicherheit für das Gebiet der bisher im Wartburgkreis liegenden Ortsteile der Stadt Kaltennordheim ab dem 1. Januar 2019 gewährleistet und die Aufgabe der Abfallentsorgung in dem Gebiet – wie bisher vom AZV – nach dessen Satzungen bis zum 31. Dezember 2019 erfüllt wird.

„Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtes heißen wir die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaltennordheim herzlich willkommen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen“, freut sich Landrätin Greiser und steht für die künftige Zusammenarbeit und für Gespräche mit der Stadt Kaltennordheim und ihren Bürgerinnen und Bürger bereit.“

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