Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber informieren, dass das Bürgerbegehrens bezüglich der Kreiszugehörigkeit der Stadt Kaltennordheim unzulässig ist, da es deutlich verfristet war.
Das Bürgerbegehren wurde rechtlich durch die Stadtverwaltung geprüft. Bei der Prüfung haben wir die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt um fachliche juristische Unterstützung gebeten. Die Zuständigkeit des Thüringer Landesverwaltungsamtes ergab sich aus der Thüringer Kommunalordnung, die regelt, dass in Fragen in denen der Landkreis selber betroffen ist, die Zuständigkeit vom Landratsamt auf das Thüringer Landesverwaltungsamt übergeht.
Über das Ergebnis der juristischen Prüfung wurden wir heute mittag schriftlich in Kenntnis gesetzt. Die Stadt Kaltennordheim folgt der juristischen Meinung der Kommunalaufsichtsbehörde. Danach war das Bürgerbegehren verfristet. Der Antragsteller wurde bereits entsprechend per E-Mail vorab informiert und erhält noch heute den Originalbescheid zugestellt.
Für die Stadt Kaltennordheim war es wichtig, eine neutrale Fachmeinung zu bekommen, damit das Ergebnis der Entscheidung letztlich auch große Akzeptanz finden kann. Im Bewusstsein, dass unsere Bürger in der Fragestellung unterschiedliche Auffassungen haben, bewertet die Stadt Kaltennordheim das Ergebnis nicht.
Durch den Antragsteller besteht die Möglichkeit, das Ergebnis beim Verwaltungsgericht Meiningen überprüfen zu lassen.
Der Stadtratsbeschluss Nr. 273/2014 vom 05.12.2017 wurde am 15.12.2017 im ,,Rhönbote“, Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Kaltennordheim und der Gemeinden Diedorf und Empfertshausen, bekannt gemacht.
Die Frist für den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens, das sich gegen diesen Beschluss richtet, begann am 16.12.2017 zu laufen und endete mit Ablauf des 12.01.2018. Der vorliegende Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens ging erst am 23.05.2017 bei der Stadt Kaltennordheim ein.
Mit freundlichen Grüßen
Erik Thürmer
Bürgermeister