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Bürgerbefragung erlaubt – Einwand von Kommunalaufsicht zurückgezogen

Die Stadt Kaltennordheim informiert darüber, dass die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises heute Mittag  uns über die Entscheidung informiert hat, dass die vom Bürgermeister geplante Bürgerbefragung zur Gebietsreform in Kaltennordheim nicht mehr beanstandet wird.

Die Mitteilung der Kommunalaufsicht vom Freitag über die Beanstandung ist somit hinfällig. Diese Entscheidung war mit der Anregung verbunden, dass das für diese Sachentscheidung zuständige Organ, der Stadtrat der Stadt Kaltennordheim seine Zustimmung zur Bürgerbefragung gibt.

Die Stadt freut sich darüber, dass damit Seitens der Aufsichtsbehörden keine Einwände gegen eine Beteiligung der Bürger bestehen. Auch wird die Stadt Kaltennordheim der Anregung der Aufsichtsbehörde folgen und den Stadtrat kurzfristig um seine Zustimmung zur geplanten Bürgerbefragung bitten. Die Rechtsaufsichtsbehörde hatte mit Schreiben vom 11.05.2018 angeregt, keine kostenverursachenden Vorbereitungen für die Bürgerbefragung zu unternehmen. Insofern haben diese innerhalb der letzten 3 Wochen geruht.

Der ursprüngliche Zeitplan, welcher einen Versand der Unterlagen an diesem Freitag vorsah, ist rein logistisch nicht mehr umzusetzen, da alleine die Deutsche Post mit entsprechenden Vorlauf einen Vertrag benötigt, damit die Unterlagen vom Bürger kostenfrei zurückgesendet werden können.

Nach Zustimmung durch den Stadtrat wird kurzfristig ein neuer Zeitplan für die Bürgerbefragung erstellt und über die Medien und das Amtsblatt bekannt gegeben.

 

Quelle: Stadt Kaltennordheim

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